Naturschutzfachliche Grundlagen

zur Gewässersanierung im Harrachpark
  • Die Blutrote Heidelibelle (Sympetrum sanguineum) ist im Harrachpark häufig
  • Die Große Feuchtwiese ist zwar kein FFH-Lebensraumtyp, aber trotzdem einer der wertvollsten Lebensräume im Harrachpark
  • Die Lauchschrecke (Mecostethus parapleurus) ist in Niederösterreich gefährdet, in der großen Feuchtwiese im Harrachpark aber nicht selten
  • Die Gelbe Teichrose (Nuphar lutea) – mit Großer Pechlibelle - ist gem. NÖ Artenschutzverordnung geschützt
  • Die Große Pechlibelle (Ischnura elegans) ist wenig anspruchsvoll und kommt im Park häufig vor
  • Der stark gefährdete Sumpf-Löwenzahn (Taraxacum palustre agg.) kommt in der großen Feuchtwiese vor
  • Die Große Schiefkopfschrecke (Ruspolia nitidula) ist in Niederösterreich stark gefährdet, ausgehend vom Harrachpark aber lokal in Ausbreitung begriffen

Für die Gewässersanierung (siehe dort) und begleitende Maßnahmen im Harrachpark, waren vorbereitend die naturräumlichen Grundlagen zu erheben, da der Park beinahe vollständig im NATURA 2000 Gebiet „Feuchte Ebene – Leithaauen“ liegt. Die Gewässer- und Fischökologie wurde dabei vom Büro DWS bearbeitet, die Themen:

Biotoptypen – Vegetation; FFH-Lebensraumtypen; FFH-Pflanzenarten; Habitateignung für FFH-Schmetterlingsarten; Pflanzenarten der NÖ Artenschutzverordnung

von meinem Büro.

Weiters wurden die Einreichunterlagen für die naturschutzrechtliche Bewilligung der Sanierungsmaßnahmen erstellt. Hier erfolgte zusätzlich auch eine Abschätzung zur Frage möglicher erheblicher Beeinträchtigungen von Tierarten gemäß der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie anhand der Auswertung vorhandener Literatur, der Habitatstruktur, vorhandener Kartierungsdaten und umfangreicher Geländekenntnis.

Beim Vergleich mit den verfügbaren Daten der Landesregierung zum NATURA 2000 Gebiet, erwiesen sich diese als mangel- und teilweise auch grob fehlerhaft. Mehrere FFH-Lebensraumtypen und FFH-Tierarten, deren Vorkommen zur Gänze ausgeschlossen werden konnte, waren in den GIS-Daten der Landesregierung großflächig ausgewiesen.

Anhand der naturschutzfachlichen Grundlagen und Einreichunterlagen konnte jegliche erhebliche Beeinträchtigung durch die Maßnahmen zur Gewässersanierung ausgeschlossen werden. Die Behörde und auch die Umweltanwaltschaft sind dieser Sichtweise gefolgt. Die  Maßnahmen wurden daher ohne einschränkende Auflagen bewilligt.

Auftraggeber: Stadtgemeinde Bruck an der Leitha
Projektzeitraum: 2017 bis 2019
Partner:

DI Johannes Hloch (GIS-Bearbeitungen)
Lacon (Georeferenzierung historischer Pläne)